DIE AKTE GEÖFFNET.
Fast drei Jahrzehnte lang beobachtete Deutschlands Bundesamt für Verfassungsschutz Scientology.
Die Beobachtung brachte eine umfangreiche Akte hervor:
- Regierungsakten.
- Nachrichtendienstliche Unterlagen.
- Polizeiberichte.
- Gerichtsentscheidungen.
- Amtlicher Schriftverkehr.
Jetzt können Sie die Akte selbst öffnen.
ERKUNDEN SIE DIE ZEITLEISTE
Verfolgen Sie anhand der Aktendokumentation den Verlauf der bundesweiten Beobachtung von ihrem Beginn im Jahr 1997 bis zu ihrer Einstellung im Mai 2026.
Die Zeitleiste führt Regierungsakten, Gerichtsentscheidungen und weitere Quellen zusammen, die dokumentieren, was Behörden über fast drei Jahrzehnte hinweg untersuchten, berichteten und welche Schlüsse sie daraus zogen.
„Ich erstatte Fehlanzeige“
Auf die Frage, ob Erkenntnisse oder Informationen vorliegen, die auf kriminelle Aktivitäten von Scientology hindeuten, antwortet das Bundesministerium des Innern: „... erstatte ich Fehlanzeige. Belastbare Erkenntnisse oder Informationen über kriminelle Machenschaften der [Scientology-Kirche] liegen bei O 2 nicht vor.“
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122 Meldungen. Keine Straftaten.
Das deutsche Bundesministerium des Innern dokumentiert, dass 122 dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeldete Sachverhalte „keine Straftaten von Mitgliedern der [Scientology-Kirche] ergaben“. Nach Kenntnis des BKA waren die Kirche „bzw. ihre Strukturen … bisher nicht Gegenstand polizeilicher Ermittlungen“, und es gab „so gut wie keine Anhaltspunkte“ dafür, dass Scientology oder führende Mitglieder angeschlossener Organisationen „selbst an Straftaten beteiligt waren“. Das Bundeskriminalamt hat daher vorgeschlagen, den Sondermeldedienst einzustellen, da dessen Erkenntnisse „nicht dazu geführt hätten, ein strafbares Verhalten … festzustellen“.
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Ein Gericht entscheidet über verdeckte Beobachtung
Nach mehr als vier Jahren Beobachtung untersagt das Verwaltungsgericht Berlin dem Berliner Verfassungsschutz, weiterhin V‑Leute gegen die Scientology-Kirche einzusetzen. Das Gericht stellt fest, dass der Verfassungsschutz keine Belege für verfassungswidriges Verhalten vorgelegt hatte.
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Kein Anlass für einen Verdacht
Das Bundeskriminalamt (BKA) schlägt erneut vor, seinen Sondermeldedienst zu Scientology einzustellen, und erklärt, die bislang gewonnenen Erkenntnisse begründen „keinen Verdacht auf verfassungswidriges Verhalten der ‚Scientology Church‘“.
In der Überprüfung des BKA heißt es außerdem, die eingegangenen Meldungen hätten „nicht dazu geführt … ein strafbares Verhalten der Scientology-Organisation insgesamt festzustellen“. Sie kommt zu dem Schluss, dass die öffentlichen Aktivitäten der Kirche von 1999 bis 2002 in den deutschen Bundesländern „entsprechend den länderspezifischen Gesetzeslagen angemeldet und durchgeführt“ worden seien. Zudem stellte sie fest: Die seit 1997 gesammelten Erkenntnisse „reichen nicht aus, um eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Scientology-Kirche zu begründen“. Da diese Erkenntnisse außerdem „nicht dazu geführt haben, ein strafbares Verhalten der Scientology-Organisation insgesamt festzustellen“, kommt sie zu dem Schluss, dass der Meldedienst eingestellt werden sollte.
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Eine Bewertung verfassungswidriger Aktivitäten
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes verpflichtet das Landesamt für Verfassungsschutz des Saarlandes, die nachrichtendienstliche Beobachtung von Scientology einzustellen. Es stellt fest, dass die jahrelange Beobachtung keine Anhaltspunkte für Verfassungswidrigkeit ergeben habe und daher eine weitere Beobachtung nicht verhältnismäßig sei.
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Ein Gericht entscheidet über einen „Sektenfilter“
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den verfassungsrechtlichen Schutz eines Scientologist nach Artikel 4 des Grundgesetzes und untersagt der Stadt Hamburg, den im Verfahren angefochtenen „Sektenfilter“ zu verbreiten.
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Keine staatsschutzrelevanten Erkenntnisse
Nach Jahren bundesweiter polizeilicher Berichterstattung über Scientology kommt das Bundeskriminalamt zu dem Schluss: „Der Sondermeldedienst ‚Straftaten der Scientology-Organisation‘ hat bisher keine staatsschutzrelevanten Erkenntnisse befördert.“
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„Hauptsächlich politisch motiviert“
Ein diplomatisches Telegramm der USA hält fest, dass Vertreter des Hamburger Innensenats und des Verfassungsschutzes dem US-Konsulat mitteilten, ihr Vorschlag, ein gesetzliches Verbot von Scientology anzustreben, sei „hauptsächlich politisch motiviert“.
Das Telegramm zitiert außerdem die Leitung des Hamburger Verfassungsschutzes mit der Aussage, „dass es eine politische Entscheidung gewesen ist, Scientology … zu beobachten“, und hält fest, dass diese Scientology nicht als Bedrohung betrachtete.
LESEN Ein weiteres Gerichtsurteil zu einem „Sektenfilter“ Das Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet, dass die Verwendung eines „Sektenfilters“ gegen einen Scientologist bei seiner beruflichen Tätigkeit rechtswidrig ist, und erkennt an, dass der Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit durch das Grundgesetz auch für Scientologists gilt. LESEN Keine ausreichenden HinweiseFocus Online berichtet über das Ergebnis einer von den deutschen Innenministern in Auftrag gegebenen Prüfung: „Laut Verfassungsschutz gibt es keine ausreichenden Hinweise für eine Verfassungswidrigkeit von Scientology.“
Focus Online zitiert weiter August Hanning, den damaligen Staatssekretär im Bundesinnenministerium: „Bevor wir ein Ermittlungsverfahren einleiten, brauchen wir tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Verfassungswidrigkeit vorliegt“, sagte Hanning. „Die Verfassungsschutzämter sind ganz überwiegend der Auffassung, dass es diese zureichenden Anhaltspunkte nicht gibt.“
LESEN Das Thema liegt erneut den Vereinten Nationen vor Die UN-Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen und für Religions- oder Weltanschauungsfreiheit wenden sich in einem förmlichen Schreiben an die Bundesregierung wegen diskriminierender Maßnahmen gegen Scientologists. LESEN Was ein Sicherheitsrisiko ausmacht Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt ein Urteil, wonach eine an einem Flughafen tätige Elektrofachkraft nicht allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu Scientology als Sicherheitsrisiko eingestuft werden durfte. Das Gericht stellt fest, dass die Behauptungen, der Mann sei nicht bereit, die Gesetze zu respektieren, unbelegt seien, und erklärt: „Eine Gewaltbereitschaft ist weder hinsichtlich des Klägers selbst noch der Scientology-Organisation ersichtlich.“ LESEN Ein Gericht entscheidet über Münchens „Sektenfilter“ Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass München die Grundrechte einer Scientology-Angehörigen verletzt hat, indem die Stadt ihr einen Zuschuss für ein E-Bike verweigerte, nachdem sie sich geweigert hatte, einen „Sektenfilter“ zu unterschreiben. Das Gericht stellt fest, dass die Gewährung der Förderung unter der Bedingung einer Erklärung zu ihren Überzeugungen in die durch Artikel 4 garantierte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit eingriff und gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstieß. LESEN Gericht stellt die Berufszulassung von einem Scientologist wieder her Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ordnet die Wiedererteilung der staatlichen Bestätigung einer Scientology-Angehörigen als beeidigte Übersetzerin an, nachdem Bayern ihr diese allein aufgrund ihrer aktiven Mitgliedschaft in der Scientology-Kirche entzogen hatte. Das Gericht stellt fest, dass die berufliche Zuverlässigkeit anhand des Verhaltens einer Person und nicht anhand ihrer Überzeugungen beurteilt werden muss. LESENEIN BLICK INS BUCH.
Die Gehirnwäsche einer Nation: Deutschlands Akte Scientology
Fast dreißig Jahre lang stand Scientology in Deutschland unter Beobachtung.
Dann endete die Beobachtung.
Der ehemalige staatliche Sektenbeauftragte Dr. Peter Schulte zeichnet anhand der Aktendokumentation mehr als fünf Jahrzehnte der Kontroverse nach.
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