DIE AKTE · 1997–2026 ZEITLEISTE

DIE AKTE GEÖFFNET.

Fast drei Jahrzehnte lang beobachtete Deutschlands Bundesamt für Verfassungsschutz Scientology.

Die Beobachtung brachte eine umfangreiche Akte hervor:

  • Regierungsakten.
  • Nachrichtendienstliche Unterlagen.
  • Polizeiberichte.
  • Gerichtsentscheidungen.
  • Amtlicher Schriftverkehr.

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DIE DOKUMENTE LESEN

ERKUNDEN SIE DIE ZEITLEISTE

WICHTIGE DOKUMENTE AUS DER AKTE

Verfolgen Sie anhand der Aktendokumentation den Verlauf der bundesweiten Beobachtung von ihrem Beginn im Jahr 1997 bis zu ihrer Einstellung im Mai 2026.

Die Zeitleiste führt Regierungsakten, Gerichtsentscheidungen und weitere Quellen zusammen, die dokumentieren, was Behörden über fast drei Jahrzehnte hinweg untersuchten, berichteten und welche Schlüsse sie daraus zogen.

INTERNATIONALE WARNUNG 15. SEPTEMBER 1996 Deutschland gerät unter internationale Beobachtung Die New York Times berichtet, dass Deutschlands Umgang mit Scientologists bereits Kritik aus Washington, D. C., wegen Menschenrechtsverletzungen hervorgerufen hat. Der Artikel dokumentiert die Ausgrenzung von Scientologists im Berufsleben, im Bildungswesen, in der Politik und im öffentlichen Leben. LESEN DIE BEOBACHTUNG BEGINNT 6. JUNI 1997 Deutschland stellt Scientology unter Beobachtung Deutschland kündigt an, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Scientology bundesweit durch die Behörden von Bund und Ländern beobachten lassen wird, um festzustellen, ob die Organisation als verfassungswidrig einzustufen ist. Wie Peter Schulte später zur Aktenlage schrieb: „Ihren Erkenntnissen nach lag nicht einmal ein Anfangsverdacht für strafrechtliche Ermittlungen vor und verfassungswidrige Aktivitäten hat man auch nicht feststellen können.“ LESEN INTERNATIONALE WARNUNG APRIL 1998 Die Vereinten Nationen äußern Bedenken Ein Bericht der Vereinten Nationen stellt fest, dass Menschen in Deutschland aufgrund ihrer Religion diskriminiert werden. Das US-Außenministerium greift diese Feststellung anschließend auf und verweist auf die anhaltende Ungleichbehandlung, darunter auch den Einsatz von „Sektenfiltern“. Mit diesen Erklärungen werden Scientologists von Arbeitsplätzen, Vertragsabschlüssen und anderen Möglichkeiten ausgeschlossen. LESEN INTERNER BEHÖRDENVERMERK 14. APRIL 1999 Den Begriff „politisch bestimmt“ erweitern, um Scientology einzubeziehen Ein Aktenvermerk des Berliner Verfassungsschutzes (VS) räumt ein, dass Scientology nicht der herkömmlichen Definition politischer Bestrebung entsprach, die für eine nachrichtendienstliche Beobachtung erforderlich war. Statt dies als Grenze ihrer Befugnisse anzuerkennen, machte sich die VS-Arbeitsgruppe daran, die Definition von „politisch bestimmt“ zu erweitern, um ihre Beobachtung von Scientology rechtfertigen zu können. LESEN „Ich erstatte Fehlanzeige“ INTERNER BEHÖRDENVERMERK 10. APRIL 2001 „Ich erstatte Fehlanzeige“ Auf die Frage, ob Erkenntnisse oder Informationen vorliegen, die auf kriminelle Aktivitäten von Scientology hindeuten, antwortet das Bundesministerium des Innern: „... erstatte ich Fehlanzeige. Belastbare Erkenntnisse oder Informationen über kriminelle Machenschaften der [Scientology-Kirche] liegen bei O 2 nicht vor.“ LESEN 122 Meldungen. Keine Straftaten. INTERNER BEHÖRDENVERMERK 10. APRIL 2001 122 Meldungen. Keine Straftaten. Das deutsche Bundesministerium des Innern dokumentiert, dass 122 dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeldete Sachverhalte „keine Straftaten von Mitgliedern der [Scientology-Kirche] ergaben“. Nach Kenntnis des BKA waren die Kirche „bzw. ihre Strukturen … bisher nicht Gegenstand polizeilicher Ermittlungen“, und es gab „so gut wie keine Anhaltspunkte“ dafür, dass Scientology oder führende Mitglieder angeschlossener Organisationen „selbst an Straftaten beteiligt waren“. Das Bundeskriminalamt hat daher vorgeschlagen, den Sondermeldedienst einzustellen, da dessen Erkenntnisse „nicht dazu geführt hätten, ein strafbares Verhalten … festzustellen“. LESEN GERICHTSURTEIL 13. DEZEMBER 2001 Ein Gericht entscheidet über verdeckte Beobachtung Nach mehr als vier Jahren Beobachtung untersagt das Verwaltungsgericht Berlin dem Berliner Verfassungsschutz, weiterhin V‑Leute gegen die Scientology-Kirche einzusetzen. Das Gericht stellt fest, dass der Verfassungsschutz keine Belege für verfassungswidriges Verhalten vorgelegt hatte. LESEN Kein Anlass für einen Verdacht INTERNER BEHÖRDENVERMERK 25. JUNI 2003 Kein Anlass für einen Verdacht

Das Bundeskriminalamt (BKA) schlägt erneut vor, seinen Sondermeldedienst zu Scientology einzustellen, und erklärt, die bislang gewonnenen Erkenntnisse begründen „keinen Verdacht auf verfassungswidriges Verhalten der ‚Scientology Church‘“.

In der Überprüfung des BKA heißt es außerdem, die eingegangenen Meldungen hätten „nicht dazu geführt … ein strafbares Verhalten der Scientology-Organisation insgesamt festzustellen“. Sie kommt zu dem Schluss, dass die öffentlichen Aktivitäten der Kirche von 1999 bis 2002 in den deutschen Bundesländern „entsprechend den länderspezifischen Gesetzeslagen angemeldet und durchgeführt“ worden seien. Zudem stellte sie fest: Die seit 1997 gesammelten Erkenntnisse „reichen nicht aus, um eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Scientology-Kirche zu begründen“. Da diese Erkenntnisse außerdem „nicht dazu geführt haben, ein strafbares Verhalten der Scientology-Organisation insgesamt festzustellen“, kommt sie zu dem Schluss, dass der Meldedienst eingestellt werden sollte.

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Eine Bewertung verfassungswidriger Aktivitäten GERICHTSURTEIL APRIL 2005 Eine Bewertung verfassungswidriger Aktivitäten Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes verpflichtet das Landesamt für Verfassungsschutz des Saarlandes, die nachrichtendienstliche Beobachtung von Scientology einzustellen. Es stellt fest, dass die jahrelange Beobachtung keine Anhaltspunkte für Verfassungswidrigkeit ergeben habe und daher eine weitere Beobachtung nicht verhältnismäßig sei. LESEN GERICHTSURTEIL 15. DEZEMBER 2005 Ein Gericht entscheidet über einen „Sektenfilter“ Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den verfassungsrechtlichen Schutz eines Scientologist nach Artikel 4 des Grundgesetzes und untersagt der Stadt Hamburg, den im Verfahren angefochtenen „Sektenfilter“ zu verbreiten. LESEN Keine staatsschutzrelevanten Erkenntnisse INTERNER BEHÖRDENVERMERK 28. JUNI 2007 Keine staatsschutzrelevanten Erkenntnisse Nach Jahren bundesweiter polizeilicher Berichterstattung über Scientology kommt das Bundeskriminalamt zu dem Schluss: „Der Sondermeldedienst ‚Straftaten der Scientology-Organisation‘ hat bisher keine staatsschutzrelevanten Erkenntnisse befördert.“ LESEN DIPLOMATISCHES DOKUMENT 21. DEZEMBER 2007 „Hauptsächlich politisch motiviert“

Ein diplomatisches Telegramm der USA hält fest, dass Vertreter des Hamburger Innensenats und des Verfassungsschutzes dem US-Konsulat mitteilten, ihr Vorschlag, ein gesetzliches Verbot von Scientology anzustreben, sei „hauptsächlich politisch motiviert“.

Das Telegramm zitiert außerdem die Leitung des Hamburger Verfassungsschutzes mit der Aussage, „dass es eine politische Entscheidung gewesen ist, Scientology … zu beobachten“, und hält fest, dass diese Scientology nicht als Bedrohung betrachtete.

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GERICHTSURTEIL 27. JUNI 2008 Ein weiteres Gerichtsurteil zu einem „Sektenfilter“ Das Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet, dass die Verwendung eines „Sektenfilters“ gegen einen Scientologist bei seiner beruflichen Tätigkeit rechtswidrig ist, und erkennt an, dass der Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit durch das Grundgesetz auch für Scientologists gilt. LESEN BEHÖRDLICHE PRÜFUNG 21. NOVEMBER 2008 Keine ausreichenden Hinweise

Focus Online berichtet über das Ergebnis einer von den deutschen Innenministern in Auftrag gegebenen Prüfung: „Laut Verfassungsschutz gibt es keine ausreichenden Hinweise für eine Verfassungswidrigkeit von Scientology.“

Focus Online zitiert weiter August Hanning, den damaligen Staatssekretär im Bundesinnenministerium: „Bevor wir ein Ermittlungsverfahren einleiten, brauchen wir tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Verfassungswidrigkeit vorliegt“, sagte Hanning. „Die Verfassungsschutzämter sind ganz überwiegend der Auffassung, dass es diese zureichenden Anhaltspunkte nicht gibt.“

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INTERNATIONALE WARNUNG 5. JULI 2019 Das Thema liegt erneut den Vereinten Nationen vor Die UN-Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen und für Religions- oder Weltanschauungsfreiheit wenden sich in einem förmlichen Schreiben an die Bundesregierung wegen diskriminierender Maßnahmen gegen Scientologists. LESEN GERICHTSURTEIL 4. MÄRZ 2021 Was ein Sicherheitsrisiko ausmacht Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt ein Urteil, wonach eine an einem Flughafen tätige Elektrofachkraft nicht allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu Scientology als Sicherheitsrisiko eingestuft werden durfte. Das Gericht stellt fest, dass die Behauptungen, der Mann sei nicht bereit, die Gesetze zu respektieren, unbelegt seien, und erklärt: „Eine Gewaltbereitschaft ist weder hinsichtlich des Klägers selbst noch der Scientology-Organisation ersichtlich.“ LESEN GERICHTSURTEIL 6. APRIL 2022 Ein Gericht entscheidet über Münchens „Sektenfilter“ Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass München die Grundrechte einer Scientology-Angehörigen verletzt hat, indem die Stadt ihr einen Zuschuss für ein E-Bike verweigerte, nachdem sie sich geweigert hatte, einen „Sektenfilter“ zu unterschreiben. Das Gericht stellt fest, dass die Gewährung der Förderung unter der Bedingung einer Erklärung zu ihren Überzeugungen in die durch Artikel 4 garantierte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit eingriff und gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstieß. LESEN GERICHTSURTEIL 23. MÄRZ 2026 Gericht stellt die Berufszulassung von einem Scientologist wieder her Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ordnet die Wiedererteilung der staatlichen Bestätigung einer Scientology-Angehörigen als beeidigte Übersetzerin an, nachdem Bayern ihr diese allein aufgrund ihrer aktiven Mitgliedschaft in der Scientology-Kirche entzogen hatte. Das Gericht stellt fest, dass die berufliche Zuverlässigkeit anhand des Verhaltens einer Person und nicht anhand ihrer Überzeugungen beurteilt werden muss. LESEN
DAS BUCH

EIN BLICK INS BUCH.

Die Gehirnwäsche einer Nation: Deutschlands Akte Scientology

Fast dreißig Jahre lang stand Scientology in Deutschland unter Beobachtung.

Dann endete die Beobachtung.

Der ehemalige staatliche Sektenbeauftragte Dr. Peter Schulte zeichnet anhand der Aktendokumentation mehr als fünf Jahrzehnte der Kontroverse nach.

DIE URSPRÜNGE DER KONTROVERSE
Wie Scientology zu einem der umstrittensten Themen Deutschlands wurde.
DIE AKTENDOKUMENTATION
Regierungsakten, nachrichtendienstliche Unterlagen, Polizeiberichte, Gerichtsentscheidungen und Unterlagen, die der Öffentlichkeit einst vorenthalten wurden.
FAST DREI JAHRZEHNTE BEOBACHTUNG
Die Akten vom Beginn der Beobachtung auf Bundesebene bis zu ihrer Einstellung im Jahr 2026.

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