Kein Anlass für einen Verdacht
Das Bundeskriminalamt (BKA) schlägt erneut vor, seinen Sondermeldedienst zu Scientology einzustellen, und erklärt, die bislang gewonnenen Erkenntnisse begründen „keinen Verdacht auf verfassungswidriges Verhalten der ‚Scientology Church‘“.
In der Überprüfung des BKA heißt es außerdem, die eingegangenen Meldungen hätten „nicht dazu geführt … ein strafbares Verhalten der Scientology-Organisation insgesamt festzustellen“. Sie kommt zu dem Schluss, dass die öffentlichen Aktivitäten der Kirche von 1999 bis 2002 in den deutschen Bundesländern „entsprechend den länderspezifischen Gesetzeslagen angemeldet und durchgeführt“ worden seien. Zudem stellte sie fest: Die seit 1997 gesammelten Erkenntnisse „reichen nicht aus, um eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Scientology-Kirche zu begründen“. Da diese Erkenntnisse außerdem „nicht dazu geführt haben, ein strafbares Verhalten der Scientology-Organisation insgesamt festzustellen“, kommt sie zu dem Schluss, dass der Meldedienst eingestellt werden sollte.
DAS DOKUMENT
ABSCHRIFT Der vollständige Wortlaut des Dokuments als Text Text anzeigen Text ausblenden
Wiesbaden, 25.06.03
Sondermeldedienst über Straftaten der Scientology-Organisation
Entscheidungsvorlage zum weiteren Vorgehen
1. Zweck der Vorlage
Entscheidung hinsichtlich der Fortführung des Sondermeldedienstes über Straftaten der Scientology-Organisation
2. Anlass
hat vorgeschlagen, den polizeilichen Sondermeldedienstes zu Straftaten der Scientology-Organisation einzustellen, da die bisher gewonnenen Erkenntnisse keinen Verdacht auf verfassungswidriges Verhalten der "Scientology Church" begründen.
Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass aus den Ländern oder dem parlamentarischen Raum Fragen hinsichtlich der Fortführung des Sondermeldedienstes über Straftaten der Scientology-Organisation gestellt werden.
3. Sachstand/Hintergrund
Die AG Kripo fasste , in Erledigung eines Auftrages des AK II den Beschluss, dass die LKÄ dem BKA alle Informationen über Straftaten der Scientology-Organisation - zunächst befristet auf ein Jahr - zuliefern und das BKA deren Auswertung sicherstellt.
nahm die AG Kripo den Erfahrungsbericht des BKA zum "Sondermeldedienst über Straftaten der Scientology-Organisation (Stand: 26.08.96)" zur Kenntnis, mit dem Ergebnis, diesen Sondermeldedienst zunächst befristet für ein Jahr fortzuführen und dann nach Vorlage eines erneuten Erfahrungsberichts seine Effizienz nochmals zu prüfen.
ABSCHRIFT Der vollständige Wortlaut des Dokuments als Text Text anzeigen Text ausblenden
Die IMK hat auf der Grundlage des Berichts der Arbeitsgruppe der Verfassungsschutzbehörden beschlossen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung der Scientology-Organisation durch den Verfassungsschutz gegeben sind, da tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen dieser Organisation gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorlägen.
Nach zustimmender Kenntnisnahme durch die AG Kripo hat die Abteilung Staatsschutz des Bundeskriminalamtes am 15.12.97 die Auswertung des "Sondermeldedienstes Straftaten der Scientology-Organisation" übernommen.
Die Kommission Staatsschutz (K ST) stellte fest, dass das bisherige Meldeaufkommen keine Anhaltspunkte für ein strafrechtliches Verhalten der Scientology-Organisation ergeben hat. Es wurde angeregt, den polizeilichen Sondermeldedienst "Straftaten der Scientology-Organisation" einzustellen. Darüber hinaus sollten die Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständigkeitshalber die politischen Absichten und Bestrebungen der Scientology-Organisation im Vorfeld strafbarer Handlungen überwachen. Die AG Kripo wurde um zustimmende Kenntnisnahme gebeten.
Die AG Kripo hat den Bericht des BKA zum "Sondermeldedienst über Straftaten der Scientology-Organisation (Stand: 18.01.00)" zur Kenntnis genommen und das BKA gebeten, über Meldeaufkommen und Auswerteergebnisse im Rahmen des Sondermeldedienstes zu berichten.
In Umsetzung des Auftrages hat das BKA den Bericht "Sondermeldedienst Scientology zur Vorlage an die AG Kripo vorgelegt. Der Bericht kommt u.a. zu folgendem Ergebnis:
Im Berichtszeitraum (1999-2002) wurden bundesweit keine staatsschutzrelevanten Ermittlungsverfahren gegen die Scientology-Organisation oder ihre Mitglieder/Anhänger geführt.
Die von der Scientology-Organisation durchgeführten öffentlichen Aktionen wurden entsprechend den länderspezifischen Gesetzeslagen angemeldet und durchgeführt.
Die durch den Sondermeldedienst seit 1997 gewonnenen Erkenntnisse reichen nicht aus, eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Scientology-Kirche zu begründen.
ABSCHRIFT Der vollständige Wortlaut des Dokuments als Text Text anzeigen Text ausblenden
Es wird vorgeschlagen, den polizeilichen Sondermeldedienst "Straftaten der Scientology-Organisation" einzustellen, da die durch ihn gewonnenen Erkenntnisse nicht dazu geführt haben, ein strafbares Verhalten der Scientology-Organisation insgesamt festzustellen.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat den Bericht über ein Gutachten aus Bayern über die Scientology-Organisation mit einem Forderungskatalog für weitergehende Maßnahmen vorgelegt. Die IMK hat den Bericht und den Bayerischen Maßnahmenkatalog zur Kenntnis genommen, weitergehende Maßnahmen jedoch abgelehnt.
4. Lösungsmöglichkeiten
Beibehaltung des Status quo
Vorlage eines Beschlussvorschlages zur Einstellung des Sondermeldedienstes in der AG Kripo
5. Votum LS 3
Im Auftrag
DIE AKTE
Fast dreißig Jahre Regierungsakten, nachrichtendienstliche Berichte, Gerichtsurteile und amtliche Aufzeichnungen.
DIE AKTE ÖFFNEN SIEHE AUCHDAS BUCH
Mehr als 400 Seiten. Regierungsakten aus mehreren Jahrzehnten. Eine außergewöhnliche Akte.
DAS BUCH ENTDECKEN SIEHE AUCHDER MENSCHLICHE PREIS
Eine fortlaufend erweiterte Sammlung von Hunderten Berichten aus erster Hand.
GESCHICHTEN ENTDECKEN