GERICHTSURTEIL
27. JUNI 2008
Ein weiteres Gerichtsurteil zu einem „Sektenfilter“
Das Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet, dass die Verwendung eines „Sektenfilters“ gegen einen Scientologist bei seiner beruflichen Tätigkeit rechtswidrig ist, und erkennt an, dass der Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit durch das Grundgesetz auch für Scientologists gilt.
- DATUM
- 27. Juni 2008
- QUELLE
- Verwaltungsgericht Hamburg
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