GERICHTSURTEIL 27. JUNI 2008

Ein weiteres Gerichtsurteil zu einem „Sektenfilter“

Das Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet, dass die Verwendung eines „Sektenfilters“ gegen einen Scientologist bei seiner beruflichen Tätigkeit rechtswidrig ist, und erkennt an, dass der Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit durch das Grundgesetz auch für Scientologists gilt.
DATUM
27. Juni 2008
QUELLE
Verwaltungsgericht Hamburg
Die Gehirnwäsche einer Nation: Deutschlands Akte Scientology, von Peter Schulte

LESEN SIE DAS BUCH.

Seit Jahrzehnten ist kaum ein Thema in Deutschland so umstritten.

Gegen sie wurde ermittelt. Debatten im Parlament. Beobachtung durch Nachrichtendienste. Gegenstand von Regierungswarnungen, Gerichtsverfahren und zahllosen Schlagzeilen.

Doch hinter all dem gab es noch eine andere Akte – die der Regierung selbst.

VIELEN DANK.

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