GERICHTSURTEIL
4. MÄRZ 2021
Was ein Sicherheitsrisiko ausmacht
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt ein Urteil, wonach eine an einem Flughafen tätige Elektrofachkraft nicht allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu Scientology als Sicherheitsrisiko eingestuft werden durfte. Das Gericht stellt fest, dass die Behauptungen, der Mann sei nicht bereit, die Gesetze zu respektieren, unbelegt seien, und erklärt: „Eine Gewaltbereitschaft ist weder hinsichtlich des Klägers selbst noch der Scientology-Organisation ersichtlich.“
- DATUM
- 4. März 2021
- QUELLE
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
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