BEHÖRDLICHE PRÜFUNG 21. NOVEMBER 2008

Keine ausreichenden Hinweise

Focus Online berichtet über das Ergebnis einer von den deutschen Innenministern in Auftrag gegebenen Prüfung: „Laut Verfassungsschutz gibt es keine ausreichenden Hinweise für eine Verfassungswidrigkeit von Scientology.“

Focus Online zitiert weiter August Hanning, den damaligen Staatssekretär im Bundesinnenministerium: „Bevor wir ein Ermittlungsverfahren einleiten, brauchen wir tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Verfassungswidrigkeit vorliegt“, sagte Hanning. „Die Verfassungsschutzämter sind ganz überwiegend der Auffassung, dass es diese zureichenden Anhaltspunkte nicht gibt.“

DATUM
21. November 2008
QUELLE
Focus Online, 21. November 2008
Die Gehirnwäsche einer Nation: Deutschlands Akte Scientology, von Peter Schulte

LESEN SIE DAS BUCH.

Seit Jahrzehnten ist kaum ein Thema in Deutschland so umstritten.

Gegen sie wurde ermittelt. Debatten im Parlament. Beobachtung durch Nachrichtendienste. Gegenstand von Regierungswarnungen, Gerichtsverfahren und zahllosen Schlagzeilen.

Doch hinter all dem gab es noch eine andere Akte – die der Regierung selbst.

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