Keine ausreichenden Hinweise
Focus Online berichtet über das Ergebnis einer von den deutschen Innenministern in Auftrag gegebenen Prüfung: „Laut Verfassungsschutz gibt es keine ausreichenden Hinweise für eine Verfassungswidrigkeit von Scientology.“
Focus Online zitiert weiter August Hanning, den damaligen Staatssekretär im Bundesinnenministerium: „Bevor wir ein Ermittlungsverfahren einleiten, brauchen wir tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Verfassungswidrigkeit vorliegt“, sagte Hanning. „Die Verfassungsschutzämter sind ganz überwiegend der Auffassung, dass es diese zureichenden Anhaltspunkte nicht gibt.“
- DATUM
- 21. November 2008
- QUELLE
- Focus Online, 21. November 2008
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