GERICHTSURTEIL 6. APRIL 2022

Ein Gericht entscheidet über Münchens „Sektenfilter“

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass München die Grundrechte einer Scientology-Angehörigen verletzt hat, indem die Stadt ihr einen Zuschuss für ein E-Bike verweigerte, nachdem sie sich geweigert hatte, einen „Sektenfilter“ zu unterschreiben. Das Gericht stellt fest, dass die Gewährung der Förderung unter der Bedingung einer Erklärung zu ihren Überzeugungen in die durch Artikel 4 garantierte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit eingriff und gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstieß.
DATUM
6. April 2022
QUELLE
Bundesverwaltungsgericht, Deutschland
Die Gehirnwäsche einer Nation: Deutschlands Akte Scientology, von Peter Schulte

LESEN SIE DAS BUCH.

Seit Jahrzehnten ist kaum ein Thema in Deutschland so umstritten.

Gegen sie wurde ermittelt. Debatten im Parlament. Beobachtung durch Nachrichtendienste. Gegenstand von Regierungswarnungen, Gerichtsverfahren und zahllosen Schlagzeilen.

Doch hinter all dem gab es noch eine andere Akte – die der Regierung selbst.

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