GERICHTSURTEIL
6. APRIL 2022
Ein Gericht entscheidet über Münchens „Sektenfilter“
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass München die Grundrechte einer Scientology-Angehörigen verletzt hat, indem die Stadt ihr einen Zuschuss für ein E-Bike verweigerte, nachdem sie sich geweigert hatte, einen „Sektenfilter“ zu unterschreiben. Das Gericht stellt fest, dass die Gewährung der Förderung unter der Bedingung einer Erklärung zu ihren Überzeugungen in die durch Artikel 4 garantierte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit eingriff und gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstieß.
- DATUM
- 6. April 2022
- QUELLE
- Bundesverwaltungsgericht, Deutschland
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